Rehasport im Lockdown
Die Durchführung des ärztlich verordneten Rehasports wird auch in der Pandemie nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 CoronaSchVO als "medizinisch notwendige Leistung" erlaubt.
Da Angst, Isolation und Bewegungsmangel stark gesundheitsschädigende Faktoren sind, ist aus unserer Sicht gerade jetzt der Rehasport eine gute Möglichkeit zur entsprechenden Gegensteuerung.
Wir vom IBT haben unseren Rehasport an die derzeitigen Pandemiebedingungen angepasst, d.h.:
- Deutlich reduzierte Teilnehmerzahl zur Abstandsgewährleistung
- Umfassendes Hygienekonzept
- Zusätzliche Teilnahmemöglichkeit per Zoom von zu Hause aus
- NEU: Rehasport für Kinder zwischen 10 und 14 Jahren ist jetzt wichtiger denn je zur sozialen und gesundheitlichen Förderung der Kinder sowie Entlastung der Eltern